Versicherungbeiträge
Die rechtliche Regelung der Versicherungsbeiträge ist im Gesetz Nr. 589/1992 Slg., über Beiträge zur Sozialversicherung und zur staatlichen Beschäftigungspolitik, in gültiger Fassung enthalten. Die Versicherungsbeiträge stellen eine Einnahme des Staatsbudgets dar und beinhalten:
- Beiträge zur Krankengeldversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
(beinhaltet nicht die Gesundheitsversicherung, die von den Krankenkassen erhoben wird)
Beiträge werden geleistet von:
- Organisationen,
- Kleinen Organisationen,
- Arbeitnehmern, falls diese an der Krankengeldversicherung teilnehmen
Die Höhe der Beiträge wird mit einem Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage für den entscheidenden Zeitraum berechnet. Der entscheidende Zeitraum ist der Kalendermonat, für welchen die Beiträge geleistet werden.