Krankengeldversicherung ab 1. 1. 2009

Am 1.1.2009 tritt das Gesetz über die Krankengeldversicherung Nr. 187/2006 Slg., in der Fassung späterer Vorschriften in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das bisher geltende Gesetz über die Krankengeldversicherung der Arbeitnehmer Nr. 54/1956 Slg., in der Fassung späterer Vorschriften, zusammen mit seinen Ausführungsbestimmungen ersetzt. Das Krankengeldversicherungsgesetz bringt viele Änderungen, deren Übersicht an dieser Stelle folgt: